Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere AGB beziehen sich auf die Lieferung von beweglichen Sachen, die dauerhafte Überlassung von Software sowie auf sonstige Leistungen, jeweils unter Zugrundelegung des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich; abweichende AGB, Ergänzungen, Nebenabreden oder Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir – vorbehaltlich
    ausdrücklich schriftlicher Zustimmung – nicht an. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden
    die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen oder Werbung sind unverbindlich – die Beschaffenheit der Ware ergibt sich nur aus der Beschreibung gemäß Auftragsbestätigung. Coal Control behält sich notwendige technische Änderungen auch bei bestellter Ware vor.
  2. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware bzw. Übergabe des Softwarepaketes annehmen können.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen, insbesondere als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen, die wir dem Kunden zur Verfugung stellen, behalten wir uns gewerbliche Schutzrechte vor. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit Einwilligung der Coal Control erfolgen.

§ 3 Überlassung von Software

  1. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gelten die zwingenden Bestimmungen des Urhebergesetzes (§ 69a ff. Urhebergesetz).
  2. Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation abgedruckte Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware und sonstige Software) bereitzustellen.
  3. Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie übergeben wurde, also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleich ze itiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben.
  4. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen gleich welcher Form ist unzulässig.
  5. Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.
  6. Eine Weitervermietung der Software ist untersagt.
  7. Erwirbt der Kunde Standardsoftware, so erhält er ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Abhängig vom zugrunde liegenden Vertrag ist er entweder berechtigt, die Software nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz) oder auf mehreren Computern einzusetzen (Netzwerklizenz). Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (z. B. Festplatte) installiert ist.
  8. Erwirbt der Kunde keine Standardsoftware, sondern speziell für ihn erstellte Individualsoftware, so darf er diese nur soweit vertraglich gestattet verwerten . Der Kunde darf die Individualsoftware nur soweit vertraglich gestattet weiterentwickeln oder verändern . Dem Auftraggeber werden sämtliche fur die vereinbarte Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der von uns erstellten Individualsoftware übertragen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend und versteht sich „netto ab Werk“ exklusive Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, so gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungszeit und Lieferbedingungen

  1. Angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Sind von uns Lieferfristen verbindlich angegeben, verlängern sich solche Fristen bei von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik, Aussperrung,
    Krieg, Energie-, Rohstoffmangel oder höherer Gewalt, und zwar fur die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  3. Die Versandart wird in Einvernehmen mit dem Käufer gewählt. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Käufer die Kosten des Versandes, etwaige Nebenkosten sowie ggfls. Mehrkosten für Eil- und Expressgüter zu tragen.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, wenn die Ware an diesen übergeben wird oder – im Falle eines Versendungskaufs – wenn die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wird.
  5. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage geht die Gefahr auf den Kunden mit dem Zeitpunkt der Abnahme über.

§ 6 Haftung für Mängel

  1. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
  3. Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung und Montage und ist eine von uns mitgelieferte Montageanleitung fehlerhaft, sind wir lediglich zu Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel an der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4. Bezüglich von uns erstellter Individualsoftware gewährleisten wir, dass diese frei von Schutzrechten Dritter ist und nach unserer Erkenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen. Wird die vertragsgemäße Nutzung dennoch durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so haben wir unbeschadet der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach
    dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglich en Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können. Gewährleistungsanspruche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Software verändert hat oder verändern ließ.
  5. Von den Regelungen des § 6 ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln. Hier gilt § 7 dieser AGB.

§ 7 Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
  2. Die Haftung im Falle des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch auf 5 % des Lieferwertes, beschränkt.
  3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches, bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  5. Soweit unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  2. Über Zwangsvoll streckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen . Der Kunde hat die Kosten einer Intervention zu tragen , soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  3. Für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware tritt uns der Besteller schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen die Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 199 BGB.

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl- Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervennögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.